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    Was ist eigentlich das Anerkennungsjahr?

    Wir erklären alles, was du zum Anerkennungsjahr wissen musst.

    Das Anerkennungsjahr bezieht sich oft auf das berufspraktische Jahr (BPJ) oder das praktische Jahr (PJ) in verschiedenen Ausbildungs- und Studiengängen, insbesondere im Bereich der Gesundheits- und Sozialberufe. Es ist in vielen Bundesländern ein verpflichtender Teil der Ausbildung, der dazu dient, die im Studium oder in der Ausbildung erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden und zu vertiefen.

    Hier sind einige Beispiele:

    • Medizinstudium (Praktisches Jahr - PJ) 

    Medizinstudierende absolvieren im letzten Studienjahr das praktische Jahr, das in verschiedene Fachbereiche wie Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie usw. aufgeteilt ist. Es bietet die Möglichkeit, das erworbene Wissen in der klinischen Praxis zu vertiefen.

    • Sozialpädagogik / Sozialarbeit (Anerkennungsjahr) 

    Nach dem erfolgreichen Abschluss eines entsprechenden Studiums absolvieren angehende Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter ein Anerkennungsjahr in Einrichtungen wie Kindergärten, Jugendhilfeeinrichtungen oder Beratungsstellen.

    • Erzieherausbildung (Anerkennungsjahr) 

    Auch angehende Erzieherinnen und Erzieher durchlaufen in vielen Bundesländern nach ihrer Ausbildung ein Anerkennungsjahr in einer Kindertageseinrichtung, um ihre erworbenen Fähigkeiten in der Praxis anzuwenden.

    Die staatliche Anerkennung deiner sozialpädagogischen, medizinischen oder deiner Erzieherausbildung ist nicht in allen Bundesländern an ein verpflichtendes Anerkennungsjahr gekoppelt. Deshalb haben wir dir einmal aufgelistet, in welchen Bundesländern ein Anerkennungsjahr verpflichtend ist und ich welchen Bundesländern (mittlerweile) darauf verzichtet wird.

    Hier benötigst du ein Anerkennungsjahr.

    Alle Bundesländer, in denen ein Anerkennungsjahr nötig ist.

    Es gibt zwei Hauptarten von Ausbildungswegen: die klassische Ausbildung, die bereits seit mehr als 150 Jahren existiert, und die praxisintegrierte Ausbildung (PiA), die seit 2012 eingeführt wurde.

    Die klassische Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren, in denen die Auszubildenden eine Kombination aus schulischer Bildung und praktischem Training durchlaufen. Dies beinhaltet den Besuch eines Berufskollegs sowie die Teilnahme an einem Unter- und Oberkurs. Zusätzlich absolvieren die Lernenden ein einjähriges Berufspraktikum, also das Anerkennungsjahr, das vergütet wird.

    Im Gegensatz dazu wurde die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) im Jahr 2012 eingeführt. Bei diesem Ansatz steht die Integration von Theorie und Praxis im Vordergrund. Es ermöglicht den Auszubildenden, direkt während der Ausbildung praktische Erfahrungen (also quasi in Form eines aufgeteilten Anerkennungsjahres) zu sammeln, was zu einem tieferen Verständnis und einer effektiveren Anwendung des erworbenen Wissens führen kann.

    Das einjährige Berufspraktikum, also das Anerkennungsjahr, wird beispielsweise in einer Kindertageseinrichtung durchgeführt. Auch während dieser Zeit wechseln sich Theorie- und Praxisphasen ab. Dies ermöglicht es dir, das Erlernte in der Praxis anzuwenden und Erfahrungen mit deinen Lehrkräften und Mitschülern zu reflektieren. Nach Abschluss des Berufspraktikums stehen erneut Prüfungen an. Nach erfolgreichem Abschluss wirst du als „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ anerkannt!

    Berufspraktikant:innen erhalten eine Vergütung.

    Nach dem Abschluss deines Studiums, z.B. zur Erzieherin, zum Erzieher, musst du für die Anerkennung deines Studiums ein einjähriges Berufspraktikum absolvieren.

    Nach dem Studium ist es notwendig, eine Praxiszeit zu absolvieren, die dem Umfang einer einjährigen Vollzeittätigkeit entspricht, um die staatliche Anerkennung zu erhalten. Diese Praxisperiode kann sowohl während des Studiums als integrierter Bestandteil als auch nach Abschluss des Studiums absolviert werden.

    Die staatliche Anerkennung wird nach einem erfolgreichen Abschluss des Sozialen-Arbeit-Studiums mit einer zweisemestrigen Praxisausbildung erteilt. Die Hochschule Neubrandenburg hat die Berechtigung, diese staatliche Anerkennung zu verleihen.

    Hochschulen haben die Möglichkeit, ihre eigenen Prüfungsregelungen festzulegen. Einige Beispiele hierfür sind die FH Bielefeld mit einem berufspraktischen Jahr und die Uni Düsseldorf mit einem Berufsanerkennungsjahr. Die staatliche Anerkennung wird von der jeweiligen Hochschule erteilt.

    In diesen Bundesländern wird KEIN Anerkennungsjahr benötigt.

    Bundesländer, in denen KEIN Anerkennungsjahr nötig ist.

    Die staatliche Anerkennung erfolgt auf Antrag nach Abschluss des Studiums. Es ist kein Praxisjahr vorgesehen.

    Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher dauert in Brandenburg drei Jahre. Im Gegensatz zu früher ist nun kein zusätzliches Anerkennungsjahr mehr erforderlich. Stattdessen sind während der gesamten Ausbildung sowohl theoretische als auch praktische Elemente etwa im gleichen Maß vorgesehen. Das letzte Schuljahr wird mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfungen erhalten die Auszubildenden ihre staatliche Anerkennung.

    Die staatliche Anerkennung erfolgt mit dem Abschluss des Studiums. Es ist kein Anerkennungsjahr erforderlich.

    Die Hochschulen legen selbst Kriterien für staatliche Anerkennung fest. Die Hochschulen sind zuständig für die Erteilung der staatlichen Anerkennung.

    Die staatliche Anerkennung erfolgt auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss des Studiums. Zuständig für die Anerkennung ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

    Erfolgreiches abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit ist Voraussetzung für die Anerkennung des Abschlusses. Zuständig für die Anerkennung ist das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport.

    Erfolgreicher Abschluss des Weiterbildungsangebots oder des Studiengangs Sozialwesen ist Voraussetzung für die Anerkennung des Abschlusses. Zuständig für die Anerkennung ist der staatliche Prüfungsausschuss beim Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit an der Fachhochschule Kiel.

    Die staatliche Anerkennung erfolgt nach einem erfolgreichem Berufspraktikum oder berufsbegleitendem Studiengang.

    Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium ist Voraussetzung für die Anerkennung. Zuständig für die Anerkennung ist das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.

    Die staatliche Anerkennung erfolgt nach Abschluss des Studiums. Es wird kein Praxisjahr vorausgesetzt.

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